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   OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17   

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https://dejure.org/2018,6844
OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17 (https://dejure.org/2018,6844)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 (https://dejure.org/2018,6844)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2018 - 12 KN 144/17 (https://dejure.org/2018,6844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB; § 6 Abs 5 BauGB; § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich; Konzentrationsflächenplanung; Standortentwickler; Windenergie; Windenergieanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Bekanntmachungsmangel bei FNPKonzentrationsflächenplanung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Differenzierung der Tabukriterien: Konzentrationsflächenplanung rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    500 Meter-Umkreis um Siedlungen kein hartes Tabu-Kriterium für Windenergie-Flächenausweisung

Besprechungen u.ä.

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Impulse beim Umgang mit Konzentrationszonenplanungen in alten Flächennutzungsplänen?

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 687
  • BauR 2018, 1090
  • ZfBR 2018, 471
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2015 - 12 KN 216/13

    Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Konzentrationsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Zum Kreis der insoweit nachteilig Betroffenen können neben den Eigentümern von Grundstücken u. a. die dinglich und die obligatorisch Nutzungsberechtigten gehören (BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 4 NB 10.95 -, NVwZ-RR 1996, 8; Urt. d. Sen. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, NVwZ-RR 2016, 294, und v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; vgl. auch Sächs. OVG, Urt. v. 19.7.2012 - 1 C 40/11 -, juris Rdn. 35; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 20.5.2009 - 3 K 24/05 -, juris Rdn. 52 f.).

    Insofern besteht mithin die Möglichkeit einer Rechtsverletzung der Antragstellerin und ist ihre Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zu bejahen (vgl. Urt. des Sen. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, NVwZ-RR 2016, 294).

    Denn dem Vorhaben und der Erteilung eines positiven Vorbescheids steht dann jedenfalls die Ausschlusswirkung nicht mehr entgegen (vgl. Senatsurt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    53 Dies gilt schon deshalb, weil die Antragsgegnerin nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsurt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62, m. w. N.) ihrer Konzentrationszonenplanung ein Planungskonzept zu Grunde zu legen hat, in dessen erstem Arbeitsschritt diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln sind, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Als solches ist es rechtswidrig, weil bei einer Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 150 m mit 500 m, also mehr als 3 H, dann ein viel zu großer Abstand gewählt wurde, er sich zudem zu Unrecht nicht nur auf Wohn- bzw. vergleichbar schutzwürdige Bebauung, sondern auf alle "Siedlungsbereiche" bezieht (vgl. zuletzt bezogen auf ein RROP: Senatsurt. v. 7.11.2017 - 12 KN 107/16 - Bl. 12 ff. des Urteilsabdrucks) und hierzu schließlich zu Unrecht ausdrücklich auch noch zukünftige Bebauung (vgl. Senatsurt. v. 26.10.2017, a.a.O., Rn. 78 f.) gerechnet worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Dass für einen positiven Bescheid ggf. noch andere, etwa artenschutzrechtliche Hindernisse zu überwinden sind oder der Antragsteller zu 1) ohnehin einen neuen Antrag für leistungsstärkere WEA stellen muss, lässt den maßgeblichen Vorteil dieses Verfahrens für ihn nicht entfallen; es muss ihn nicht unmittelbar zu seinem Ziel, sondern nur näher dahin führen (vgl. bereits Senatsurt. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, juris, Rn. 15, m. w. N.).

    Selbst wenn von ihr nicht zu verlangen gewesen ist, exakt diese Begriffe verwandt zu haben, so muss sie doch in der Sache entsprechend unterschieden haben (vgl. Senatsurt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, juris, Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Während bei dem erstmaligen Erlass eines Flächennutzungsplanes noch angenommen werden kann, dass er (vorbehaltlich einer Ausnahme nach § 5 Abs. 2b BauGB, vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.2008 - 4 BN 22/08 -, juris, Rn. 5) gemäß der Grundregel des § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet gilt, kann und wird sich eine Änderung regelmäßig nur auf einzelne, dann zumindest schlagwortartig zu bezeichnende Teilbereiche beziehen (im Ergebnis ebenso OVG NRW, Urt. v. 6.12.2017 - 7 D 100/15.NE -, juris, Rn. 35; vgl. auch Gierke/Lenz, in: Brügelmann, BauGB, § 6, Stand: November 2016, Rn. 233).

    Denn die allein Rechtsnormcharakter i. S. d. § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO aufweisende "Ausschlusswirkung" nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gilt gerade für das gesamte Gemeindegebiet außerhalb der dargestellten Konzentrationszone (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.2008, a. a. O.), auch wenn sie sich jeweils nur im Außenbereich auswirkt.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Letzteres ist der Fall, wenn der Fehler auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Rates über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 -, juris, Rn. 16) - wie hier, da sich der Fehler aus der Begründung zum geänderten Flächennutzungsplan ergibt.
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass der Fehler nur von irgendjemand (hier: der Antragstellerin zu 2) fristgerecht geltend gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.1.2001 - 4 BN 13/00 -, juris).
  • BVerwG, 19.01.2012 - 4 BN 35.11

    Anforderungen an die Fristwahrung nach § 215 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Zu dieser Sachverhaltsschilderung gehört auch die Beschreibung des konkret betroffenen und angeblich fehlerhaft ermittelten beziehungsweise fehlerhaft gewichteten oder bewerteten privaten oder öffentlichen Belangs (vgl. OVG NRW, Urt. v. 17.5.2017 - 10 D 2/16.NE -, juris, Senatsurt. v. 30.7.2015 - 12 KN 265/13 -, juris; Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 19.1.2012 - 4 BN 35/11 -, BauR 2012, 836, juris, Rn. 4, wonach eine nur pauschale Rüge ausgeschlossen ist).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Zu dieser Sachverhaltsschilderung gehört auch die Beschreibung des konkret betroffenen und angeblich fehlerhaft ermittelten beziehungsweise fehlerhaft gewichteten oder bewerteten privaten oder öffentlichen Belangs (vgl. OVG NRW, Urt. v. 17.5.2017 - 10 D 2/16.NE -, juris, Senatsurt. v. 30.7.2015 - 12 KN 265/13 -, juris; Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 19.1.2012 - 4 BN 35/11 -, BauR 2012, 836, juris, Rn. 4, wonach eine nur pauschale Rüge ausgeschlossen ist).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. Senatsurt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 -, juris, Rn. 42, m. w. N.; Gatz, a. a. O., Rn. 82) eine ausdrücklich ausgewiesene hilfsweise Behandlung als "weiches" Tabukriterium anerkannt worden ist, setzt dies im Übrigen voraus, dass bezüglich der Einstufung eines Gebiets nicht anders auflösbare "Unwägbarkeiten" verbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 10 D 2/16

    Konkretisierung des Lärmschutzes bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
    Zu dieser Sachverhaltsschilderung gehört auch die Beschreibung des konkret betroffenen und angeblich fehlerhaft ermittelten beziehungsweise fehlerhaft gewichteten oder bewerteten privaten oder öffentlichen Belangs (vgl. OVG NRW, Urt. v. 17.5.2017 - 10 D 2/16.NE -, juris, Senatsurt. v. 30.7.2015 - 12 KN 265/13 -, juris; Rn. 23 unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 19.1.2012 - 4 BN 35/11 -, BauR 2012, 836, juris, Rn. 4, wonach eine nur pauschale Rüge ausgeschlossen ist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - 7 D 100/15

    Darstellung des Flächennutzungsplans mit den Rechtswirkungen im Außenbereich der

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

  • BVerwG, 10.03.2016 - 4 B 7.16

    Offensichtlicher Mangel im raumplanerischen Abwägungsvorgang bei

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12

    Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05

    Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

    Ein Antragsteller ohne Grundeigentum in der Ausschlusszone muss substantiiert behaupten und gegebenenfalls glaubhaft machen, in der Ausschlusszone Windenergieanlagen errichten (vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., Rdn. 549) oder zumindest entwickeln (vgl. Urt. d. Sen. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris) zu wollen.
  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

    Diese Anforderungen gelten im Grundsatz auch für die Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. März 2018 - 12 KN 144/17 - NVwZ-RR 2018, 687 Rn. 39 ff.).
  • VG Göttingen, 12.07.2019 - 2 B 89/19

    Bekanntmachung; Bestimmtheitsgrundsatz; Flächennutzungsplan; Hinweiszweck;

    Die Änderung eines Flächennutzungsplans (F-Plan), der eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen (WEA) mit Ausschlusswirkung für einen Teilbereich der Gemeinde erschafft, wird nicht wirksam bekanntgemacht, wenn in der Bekanntmachung nicht auf die Ausschlusswirkung hingewiesen und der Geltungsbereich der Änderung nicht eindeutig dargestellt wird (Nds. OVG, Urteile vom 05.03.2018 - 12 KN 144/17 -, vom 18.02.2019 - 12 KN 152/17 - und vom 25.04.2019 - 12 KN 226/17 -).

    Der Hinweiszweck wird nicht erreicht, wenn die Bekanntmachung einer Genehmigung eines Flächennutzungsplans, der eine Konzentrationszone für WEA mit Ausschlusswirkung für "einen - inhaltlich nicht genannten - sachlichen Teilbereich des gesamten Stadtgebiets" (hier den gesamten verbliebenen Außenbereich) erschafft, nicht auf ebenjene Ausschlusswirkung hinweist und aus der Bekanntmachung nicht deutlich wird, dass es sich um eine Konzentrationszone speziell für Windenergie handelt (so jüngst OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.2019 - 12 KN 226/17, juris Rn. 52; Urt. v. 05.03.2018 - 12 KN 144/17, juris Rn. 41 ff.).

    Differenziert der Plangeber zwischen harten und weichen Tabuzonen nicht ausdrücklich, so ist dies unbeachtlich, wenn feststeht, dass er nur harte Tabuzonen zu den Ausschlussgebieten gezählt hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, aaO, juris Rn. 15) oder - bei Fehlen einer ausdrücklichen Unterscheidung - er gleichwohl in der Sache hinreichend zwischen beiden differenziert hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.01.2014, aaO, juris Rn. 18; Urt. v. 05.03.2018, aaO, juris Rn. 55; OVG Koblenz, Urt. v. 16.05.2013 - 1 C 11003/12, juris Rn. 32) oder eine ausdrücklich als solche ausgewiesene hilfsweise Behandlung als weiches Tabukriterium vorliegt (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11, juris Rn. 42; Urt. v. 05.03.2018, aaO, juris Rn. 57).

    Rechtswidrig als hartes Kriterium wären dann im Übrigen die getroffenen Abstandserfordernisse zu "geschlossenen Siedlungen" sowie zu "Einzelgebäuden und Streusiedlungen" (Voruntersuchung, S. 2), weil hier nicht zwischen Wohn- bzw. sonstiger schutzwürdiger Bebauung und sonstigen, weniger schutzwürdigen Bebauungsarten unterschieden wurde (vgl. nur OVG Lüneburg, Urt. v. 05.03.2018, aaO, juris Rn. 56).

    Selbst wenn man dies - entgegen der Auffassung des Gerichts - zugrunde legte, wäre die Planung rechtswidrig: Weder für die Antragstellerin und ihre für die Planung zuständigen Organe noch für einen Dritten wäre dann deutlich gewesen, ob nicht ggf. auch sämtliche oder Teile der anderen zugrunde gelegten Abstandserfordernisse ab- und wegwägbare Kriterien, die weiche Tabuzonen und einen damit verbundenen Abwägungsspielraum begründeten, darstellten (vgl. nur OVG Lüneburg, Urt. v. 05.03.2018, aaO, juris Rn. 57).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung;

    Eine Antragstellerin ohne Grundeigentum in der Ausschlusszone - wie hier die Antragstellerin zu 1) - muss allerdings substantiiert behaupten und gegebenenfalls auch glaubhaft machen, in der Ausschlusszone Windenergieanlagen errichten zu wollen (Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 597) oder als sogenannter Standortentwickler örtlich konkretisierte Projekte der Windenergiegewinnung in die Wege zu leiten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, RdL 2018, 157 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17

    Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der

    Der Antrag ist in seiner in der mündlichen Verhandlung vom 25. April 2019 gestellten Form, in der er sich allein gegen die in der textlichen Darstellung des Plans deutlich gemachte Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB richtet, in entsprechender Anwendung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - 4 CN 1/12 -, juris, Rn. 11 ff.), hierauf aber auch begrenzt (vgl. etwa Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris; Senatsbeschl. v. 26.10.2017 - 12 KN 16/16 - sowie Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/16 -, juris, Rn. 59 und nunmehr BVerwG, Urt. v. 13.12.2018 - 4 CN 3/18 -, juris, Rn. 29).

    Dazu muss in der vorliegenden Konstellation der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie mit Ausschlusswirkung in einem geänderten Flächennutzungsplan u. a. der Geltungsbereich dieser Änderung des Bauleitplans (hier: das Samtgemeindegebiet) zumindest schlagwortartig aus der Bekanntmachung deutlich werden (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris).

    Hinsichtlich des anzuwendenden Prüfungsmaßstabs ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. vom 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris; vom 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris; vom 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris; vom 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62, und vom 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18; vgl. zur Regionalplanung: Senatsurt. v. 7.11.2017 -12 KN 107/16 - sowie dazu zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 30.1.2019 - 4 BN 4/18 -, juris, Rn. 6, m. w. N.) von Folgendem auszugehen:.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17

    Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet;

    Denn es ist beispielsweise darauf hinzuweisen, dass in der Bekanntmachung (Amtsbl. Reg-Bez. Weser-Ems Nr. 4 v. 27.1.1995, S. 162 f. = Bl. 178 f. GA) der Erteilung der Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes als Geltungsbereich dieser Änderung lediglich Sonderbauflächen angegeben sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 18.2.2019 - 12 KN 152/17 -, ZNER 2019, 155 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 49, und Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, RdL 2018, 157 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 41 ff., m. w. N.), dass Bekanntmachungsfehler darüber hinaus dazu führen können, dass baurechtliche Fristen für die Geltendmachung von Mängeln nicht in Lauf gesetzt werden (vgl. OVG NRW, Urt. v. 9.9.2019 - 10 D 36/17.NE -, BauR 2020, 226 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 44 f.) und dass dann auch eine Konzentrationsflächenplanung von 1995 an den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an den Abwägungsvorgang zu messen sein könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2016 - BVerwG 4 B 7.16 -, DVBl. 2016, 710 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 6 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20

    Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft

    05. März 2018 - 12 KN 144/17 -, BauR 2018, 1090 u. Rn. 26 ff.; OVG NW, Urteil vom 21. Januar 2019 - 10 D 23/17.NE -, BauR 2019, 1410 u. Rn. 38 f.; s. a. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2020, a.a.O., Rn.5).

    Mit dieser Umschreibung der Planungsziele, die deutlich macht, dass es darum geht, den Ausbau der WEA dahingehend zu steuern, dass WEA an einzelnen Standorten konzentriert und an anderen Stellen ausgeschlossen werden sollen und sich dies auf das gesamte Verbandsgemeindegebiet bezieht, ist über die bloße Verwendung des gesetzlich nicht definierten Begriffs der "Konzentrationszonen" hinaus hinreichend deutlich gemacht worden, dass die Antragsgegnerin für ihr gesamtes Gebiet durch einen entsprechenden "Planvorbehalt" die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintreten lassen will, indem sie die WEA-Nutzung außerhalb der dafür dargestellten Flächen ausschließt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen auch: OVG NW, Urteil vom 14. März 2019, a.a.O., Rn. 42 f., m.w.N.; OVG NDS, Urteil vom 5. März 2018, a.a.O., Rn. 41 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Denn eine hilfsweise Behandlung als weiches Tabukriterium setzt zwingend voraus, dass der Plangeber sich die Unterschiede zwischen harten und weichen Tabukriterien bewusst macht, den mit einem Wechsel von einem harten zu einem weichen Tabu verbundenen "fundamentalen" Perspektivwechsel auch tatsächlich vollzieht und dies in den Aufstellungsvorgängen hinreichend eindeutig dokumentiert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 BN 30.19 - juris Rn. 16; ähnlich: OVG Nordrhein-Westf., Urt. v. 06.03.2018 - 2 D 95/15. NE - juris Rn. 172 ff.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 05.03.2018 - 12 KN 144/17 - juris Rn. 57).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17

    Normenkontrolle gegen Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan

    Denn aus der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans muss der räumliche Geltungsbereich der Änderung zu erkennen sein (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 41 ff.).

    Ein solcher Fehler ist nach §§ 214, 215 BauGB stets beachtlich (vgl. Senatsurt. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris, Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2020 - 12 KN 75/18

    Normenkontrolle von Betreibern gegen den Windkraftteil eines RROP

    Ein Antragsteller ohne Grundeigentum in der Ausschlusszone muss substanziiert behaupten und gegebenenfalls glaubhaft machen, in der Ausschlusszone Windenergieanlagen errichten (vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 549) oder zumindest entwickeln (vgl. Urt. d. Sen. v. 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris) zu wollen.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17

    Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel;

  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 30.19

    Unwirksame Konzentrationszonenplanung wegen fehlender hinreichender

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2023 - 2 K 123/21

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Wind

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17

    Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm;

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 12 MN 26/19

    Anordnungsgrund; Nachteil; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren;

  • VG Minden, 11.12.2019 - 11 K 1787/18
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 21/18

    Flächennutzungspläne aus 2003 und 2004 der Stadt Olsberg sind unwirksam -

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 9386/17

    Flächennutzungspläne aus 2003 und 2004 der Stadt Olsberg sind unwirksam -

  • VG Minden, 26.04.2018 - 11 K 874/17
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 750/19

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 2923/18

    Flächennutzungspläne aus 2003 und 2004 der Stadt Olsberg sind unwirksam -

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22

    Investitionskosten; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Windenergieanlage;

  • VG Arnsberg, 09.12.2019 - 8 K 2424/18
  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 1339/18

    Flächennutzungspläne aus 2003 und 2004 der Stadt Olsberg sind unwirksam -

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 5074/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

  • VG Minden, 12.08.2020 - 11 K 3001/19
  • VG Arnsberg, 26.08.2019 - 8 K 1837/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 8 B 296/18

    Genehmigung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 3157/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 3158/18

    42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede ist unwirksam -

  • KG, 13.10.2023 - 3 UF 35/23
  • VG Arnsberg, 26.05.2020 - 4 K 3777/18
  • VGH Bayern, 27.09.2023 - 9 N 17.1119

    Unwirksame Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunkanlagen durch

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2
  • VG Minden, 17.06.2020 - 11 K 2516/18
  • KG, 16.10.2023 - 3 UF 35/23

    Gewaltschutzgesetz-Anordnung bei freiwilligem gemeinsamem Urlaub

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